Ihr Weg zur Hilfe
Wie kommt eine Hilfe zustande?
Der Antrag auf eine Hilfe (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft) läuft über das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Nehmen Sie hierzu Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamts auf.
Das geht:
telefonisch,
per E-Mail, oder
durch persönliches Erscheinen (oft ist es gut, einen Termin zu vereinbaren).
Wenn die Hilfe durch das Jugendamt bewilligt wird, sucht das Jugendamt gemeinsam mit der Familie einen Träger der Jugendhilfe aus, der die Hilfe durchführt.
Wunsch- und Wahlrecht: Sie dürfen zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen und Wünsche zur Art und Weise der Hilfe äußern.